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Lust auf Veränderung

Das wichtigste Merkmal eines Flusses ist - aus ökologischer Sicht - die Veränderung: Durch die permanente Neugestaltung ihres Flussbettes, ihrer Ufer und ihres Vorlandes schaffen Fließgewässer ständig neue oder sich verändernde Lebensräume. An March und Thaya war die Vielfalt des Lebensraums durch Regulierungsmaßnahmen stark eingeschränkt. Doch dank maßgeschneiderter Renaturierungsmaßnahmen sind an March und Thaya wieder dynamische Lebensräume entstanden.

Das Flussbett wird durch Seitenerosion und Anlandungen und durch eine bewegte Sohle mit Furten und Kolken ständig umgeformt. Die Kraft des Wassers erodiert an Prallufern Material und lagert es an anderen Stellen wieder ab. Viele in unserer Zeit gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind gerade auf diese dynamischen Lebensräume spezialisiert. An March und Thaya wurde diese Dynamik und die Vielfalt des Lebensraums durch wasserbautechnische Regulierungsmaßnahmen im letzten Jahrhundert jedoch stark reduziert und eingeschränkt. Anstelle sich verändernder Flusssohlen und -ufer traten fi­xierte Flussbette und Uferlinien, die mit Wasserbausteinen vor Änderungen gesichert wurden. Doch dank maßgeschneiderter Renaturierungsmaßnahmen konnten an March und Thaya bereits wieder wertvolle dynamische Lebensräume entstehen.

Harte Maßnahmen mit langfristigen Folgen

Das ursprüngliche Ziel des Generellen Projekts für die Regulierung der March-Grenzstrecke aus dem Jahr 1935 und aller vorhergehenden Regulierungsabsichten war die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse, da die March historisch eine wichtige Handelsroute für den Transport von Gütern, besonders Holz, Tabak, Braunkohle und Bausteine, bildete. Durch die wasserbaulichen Maßnahmen wurde die ursprünglich ca. 80 km lange Fließstrecke durch zahlreiche Durchstiche auf 69,3 km verkürzt. Zusätzlich zur Verkürzung wurde ein geregeltes Mittel- und Bordwasserpro­fil mittels Wasserbausteinen umgesetzt. Begleitend zur Flussregulierung wurden an beiden Ufern Hochwasserschutzdämme angelegt. Zudem wurde durch die Regulierungsmaßnahmen der March, welche bis 1967 andauerten, die gemäß Staatsgrenzvertrag „bewegliche Staatsgrenze“ in dem hart regulierten Mittelwasserbett ­fixiert – die bewegliche Grenze also doch in ihrer Lage festgehalten.

Mit dem Generellen Projekt für die Regulierung der Grenzstrecke der Thaya aus dem Jahr 1973 wurde das Ziel verfolgt, Uferanbrüche und Anlandungen zu verhindern und dadurch die Erhaltungskosten für das Flussbett gering zu halten, den Bestand von an die Flussufer angrenzenden Grundstücken zu sichern sowie die bewegliche Staatsgrenze zu stabilisieren. Neben der Stabilisierung sollte deren Verlauf in der Natur auch eindeutig und leicht erkennbar sein. Die Grenzstrecke der Thaya wurde dabei bis in das Jahr 1987 um 3,2 km (von 19,4 km auf 16,2 km) verkürzt.

Die Ziele der beiden Regulierungsprojekte für March und Thaya konnten erfüllt werden, die gesetzten Maßnahmen wiesen aber auch massive negative Begleiterscheinungen auf, die sich teilweise erst Jahrzehnte später zeigten, und nicht mehr den heutigen rechtlichen und  gesellschaftspolitischen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen finden sich in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), in den Natura 2000-Bestimmungen (2009/147/EG bzw. 92/43/EWG) oder auch in der internationalen Ramsar-Konvention.

Die schwerwiegendste Auswirkung der Regulierungsmaßnahmen ist die Entkoppelung des Flusses von seiner Auenlandschaft. Diese Entkoppelung war eine Folge der Eintiefung des Gerinnes (aufgrund der effektiven Laufverkürzung) und einer Normierung des Bordwasserprofils. Vor der Regulierung variierte die Breite der March noch zwischen 64 und 112 m, nach der Regulierung liegt das normalisierte Bordprofil bei 60 bis 80 m Breite. Bis heute setzen sich die Eintiefungsprozesse jährlich mit 1 bis 2 cm fort. Zusätzlich entkoppelt sich die Au durch die Verlandung des Vorlands zunehmend vom Fluss. Aufgrund der Sedimentation während Hochwasserereignissen wird in der begleitenden Au Feinmaterial in bedeutenden Mengen abgelagert. Wegen der mangelnden Seitenerosion entlang der regulierten Ufer werden diese Anlandungen kaum mehr durch den Fluss abtransportiert. Diese hydrodynamischen Phänomene wirken sich jedoch nicht nur auf die umgebende Au aus, sondern auch auf wichtige Funktionen einer intakten Flusslandschaft:

  • Hochwasserschutz: Ein breites Flussbett und angrenzende Auwälder sind wichtige Retentionsräume, die flussabgelegene Gebiete schützen. Durch die Verlandung im Hochwasserabflussbereich kommt es in weiterer Folge auch zur Reduktion des wirksamen Abflussquerschnitts und damit langfristig insgesamt zu einer Reduktion des Schutzniveaus.
  • Biotopverbund: Heimische Tier- und Pflanzenarten verlieren ihren Lebensraum durch Normierung und Einengung aufgrund von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie durch fehlende Dynamik in der Aulandschaft.
  • Erholungsraum: Natürliche Flusslandschaften sind Naherholungsgebiete mit einem hohen Erlebniswert, auch für den Tourismus. Durch harte Uferverbauungen (Blockwurf) ist der Zugang zum öffentlichen Wassergut nur begrenzt möglich.
  • Wasserversorgung: Die Anreicherung von und die Interaktion mit dem Grundwasser ist für das Gewässerumland wesentlich, besonders vor dem Hintergrund der Klimaänderung und dem steigenden Bedarf an Bewässerungsmaßnahmen.

Ein neues Leitbild für March und Thaya

All diese Rahmenbedingungen hat viadonau – auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie - in ein Leitbild für March und Thaya integriert und folgendes Entwicklungsziel für die nächsten Jahre definiert:
Das Flusssystem, bestehend aus dem Hauptfluss, seinen Ufern und Vorlandgewässern, soll seinem ursprünglichen Charakter als Tieflandfluss wieder entsprechen und sich durch seine dynamischen Prozesse weitgehend selbst erhalten. Dadurch bietet es einen vielfältigen Lebensraum und gewährleistet seine ökologische Funktionsfähigkeit bei gleichzeitiger Einhaltung der Erfordernisse aus dem Hochwasserschutz.

Im Rahmen eines interdisziplinären Projekts wurden - basierend auf dem Wasserstraßengesetz (BGBl. I Nr. 177/2004), das die wesentlichen Aufgaben der viadonau regelt - wasserbauliche und naturschutzfachliche Gesichtspunkte gegenübergestellt und ein integratives Leitbild für die beiden Grenzgewässer March und Thaya entworfen, das als Richtschnur für künftige Erhaltungsarbeiten und Renaturierungsprojekte dient.

Die wesentlichen Handlungsfelder von viadonau an March und Thaya umfassen dabei: Infrastruktur, Gewässer- und Uferentwicklung, Arten- und Lebensraumschutz, Hochwasserschutz sowie Kommunikation und Abstimmung. Anhand dieser Handlungsfelder wurden erst die bisherigen Tätigkeiten evaluiert und einem „Stresstest“ unterzogen. Anschließend wurden folgende Maßnahmen (auszugsweise) definiert:

Arten- und Lebensraumschutz: „ökologisch angepasster Mähplan“

Unterstützung von sensiblen und geschützten Arten und Anpassung der Mahdzeiten an ökologische Zeitfenster:

  • Ruhezeiten für Winterwasservögel und Flussbrüter
  • Waldschutzgebiete
  • selektive Neophytenbekämpfung

Infrastruktur: „Optimierung des Festpunktnetzes“

Die Pflege des viadonau-eigenen Festpunktnetzes mittels Mähgeräten stellt einen wesentlichen Bestandteil der Erhaltungsarbeiten dar. Durch die geschaffenen Verbindungswege wird die Zugänglichkeit weitgehend störungsfreier Bereiche erhöht. Das Festpunktnetz wurde daher in enger Abstimmung mit der Abteilung Vermessung auf die aktuellen Erfordernisse für die terrestrischen und hydrographischen Vermessungsarbeiten angepasst. Dazu wurde die Dichte der zu pflegenden Punkt deutlich reduziert und die Sichtfenster der weiterhin zu erhaltenen Punkte speziell für hydrographische Vermessungen verbessert.

Somit wird einerseits die Infrastruktur für die Vermessung verbessert und andererseits entstehen durch das Auflassen von Festpunkten Ruhezonen für sensible Tier- und Pflanzenarten.

Gewässer- und Uferentwicklung: „Übergeordneter Maßnahmenkatalog“

Der im Zuge des Projekts ausgearbeitete Maßnahmenkatalog ist eine Zusammenstellung beschreibender Parameter des Ist-Zustandes sowie von Empfehlungen für die Erhaltung für sämtliche Flussabschnitte von March und Thaya. Die beschriebenen Parameter umfassen den Verbauungsgrad, das Vorhandensein von Dynamikzeigern und bereits geplante Maßnahmen aus diversen vorliegenden Wasserbauprojekten.

Die Maßnahmenempfehlungen sind zeitlich priorisiert. Gleichzeitig sind die Flussabschnitte kategorisiert hinsichtlich der Prioritätensetzung der Erhaltungsmaßnahmen. Diese Prioritätensetzung beruht auf dem vorhandenen Entwicklungspotential aufgrund des Verbauungsgrades und dem Vorkommen flusstypischer Dynamikzeiger – das sind ausgewählte Flussstrukturen wie zum Beispiel Sedimentbänke, Biotope und dynamikzeigende Pflanzen- und Tierarten.

Hochwasserschutz: „Dammpflege“

Hochwasserschutz einschließlich Vorbereitung und Durchführung von vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen dient der unschädlichen Abfuhr von Hochwasser und Verhütung von Schäden durch Hochwasser. Hochwasserschutzdämme können darüber hinaus bei entsprechender Pflege Standorte ökologisch wertvoller Trockenrasen sein. Der Lebensraum „Hochwasserschutzdamm“ schafft es, die Standsicherheit der Anlage und den Schutz der ökologisch sensiblen Flächen gleichermaßen zu gewährleisten.

Kommunikation und Abstimmung: „Leitfäden für Fischerei und Kanubetrieb“

Im Rahmen der Erhaltungstätigkeiten hat viadonau mit vielen Menschen aus verschiedenen Interessengruppen zu tun: von lokalen Nutzern (Fischerei, Jagd, Landwirtschaft, Tourismus etc.), Gemeinden und Grundstücksbesitzern bis zu den Behörden der drei Anrainerstaaten. Im Rahmen des Projekts wurden etwa Leitfäden für Fischerei und Kanubetrieb entwickelt, um eine transparente und bürgernahe Naherholungsnutzung zu ermöglichen.

Im Rahmen des Projekts wurde darüber hinaus ein – unter ökologischen und wasser­bautechnischen Gesichtspunkten diskutierter – Ansatz für die betroffene Staatgrenze formuliert: „Derzeit ist die Staatsgrenze als Mittellinie der Mittelwasseranschlagslinien definiert. Weil sich die Lage der Staatsgrenze nicht verändern soll, damit die Größen und Lagen der Staatsgebiete unverändert bleiben und auch die Wassernutzungsrechte nicht eingeschränkt werden, dürfen sich auch die Flüsse March und Thaya derzeit nur minimal in ihrer Lage verändern. Aus diesem Grund ist es derzeit kaum möglich, den Bauwerksbestand der Regulierung zu lockern (Rückbau der Steinwurfsicherungen) und dadurch wieder Dynamik zu ermöglichen. Die Vielfalt der Lebensformen in einer Au und in einem Tieflandfluss ist jedoch von den dynamischen Prozessen der Laufveränderung abhängig. Für das langfristige Weiterbestehen vieler Arten in den March-Thaya-Auen ist daher die koordinativ festgelegte Staatsgrenze eine notwendige Randbedingung. Nur wenn der Staatsgrenzverlauf von der Lage der Flüsse entkoppelt ist, kann ein Korridor mit Eigendynamik geschaffen werden, indem die lebensnotwendigen Prozesse der Laufverlagerungen wieder stattfinden können.“ (Erhaltungsleitbild March und Thaya, 2016)
Die Praxistauglichkeit kann nur anhand von konkreten Projekten (wie z.B. nachstehendem) erprobt werden.

Renaturierungsprojekt Thaya2020

Im Zeitraum 2011 bis 2013 wurde an der Thaya im Rahmen des INTERREG Projekts „Polder Soutok - Naturnaher Hochwasserschutz im Zusammenfluss von March und Thaya“ ein Renaturierungskonzept für die Thaya-Grenzstrecke erarbeitet. Auf Basis biologischer Parameter (Fische, Makrozoobenthos und Libellen) und abiotischer Parameter (Lauflänge, Geometrie) wurden beispielsweise folgende Maßnahmen festgelegt: Neben dem Belassen von Totholz, dem Belassen ungesicherter Bereiche (Uferstreifenprogramm) sowie dem Entfernen von Uferschutzbauten wurde besonders auch die Wiederanbindung von – im Zuge der Regulierung – abgetrennten Mäandern empfohlen. Ausgewählt wurden dabei die jeweils längsten abgetrennten Mäander auf österreichischer (Durchstich D18) und tschechischer Seite (Durchstich D9). Diese beiden Mäander wurden im Rahmen des INTERREG Projekts „Thaya2020“ durch die österreichische und tschechische Flussbauverwaltungen viadonau und Povodí Moravy wieder, wie folgend dargestellt, an den Fluss angebunden:

  • In einem ersten Schritt wurde die geplante Maßnahme der österreichisch-tschechischen Grenzkommission vorgestellt und die Bedingungen auf Basis des Staatsgrenzvertrags von 21.12.1973 definiert.
  • Anschließend wurde ein Planungsbüro damit beauftragt, auf Basis dieser Randbedingungen mehrere Varianten für eine Anbindung der Mäander zu entwerfen.
  • In der letztlich gewählten Variante wurden Maßnahmen zweiter Varianten kombiniert (überströmbare Schwelle und Schlitzbauwerk) und so das unter den gegebenen Rahmenbedingungen gesehene Optimum für den Mäander erreicht.
  • Nach der Entscheidung für diese finale Variante erfolgten abschließende Abstimmungen mit der Staatsgrenzkommission und der Grenzgewässerkommission.
  • Zuletzt wurde das Bauwerk jeweils auf österreichischer und tschechischer Seite (bis zur Staatsgrenze) nach den erforderlichen materienrechtlichen Verfahren (Wasser-, Naturschutz-, Forstrecht) behandelt und bewilligt.
  • Die Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. die Abwicklung des Bauauftrags von der Vergabe bis zur Schlussrechnung erfolgte durch die tschechische Wasserbauverwaltung, wobei alle Maßnahmen auf österreichischer Seite von viadonau getragen wurden.
  • Die Bauarbeiten beim österreichischen Mäander D18 starteten am 1. August 2018, auf tschechischer Seite am 16. August 2018. Der Mäander 18 war noch relativ gut mit Wasser benetzt, nur ca. 250m im Einlaufbereich waren mit Sand verlandet. Die Bauarbeiten wurden von tschechischem Staatsgebiet aus durchgeführt: Erst wurde eine Baustraße durch die Thaya geschüttet, um die Zufahrt mit Baugeräten zu ermöglichen. Dann wurden die Anlandungen im Einlaufbereich mittels Hydraulikbagger entfernt.  Das daraus gewonnene Material wurde auf der neu entstandenen Insel umgelagert, wodurch unnötige Materialtransporte eingespart werden konnten.
  • Im Bauzustand floss die Thaya vorerst über die geschüttete Baustraße. Am 26. September 2018 war der Mäander D18 vollständig geräumt und konnte geöffnet werden. Das erste Mal seit der Regulierung floss die Thaya wieder durch ihren einen Kilometer langen Mäander!
  • Nach der Öffnung und Umleitung der Thaya in den alten Mäander wurde die Baustraße aufgehöht. Da der Durchstichbereich nun nicht mehr durchströmt war, konnte bei nur mehr geringen Wasserständen am Teilungsbauwerk gearbeitet werden. Zusätzlich gab es eine zweite Barriere, die als Planum zum Herstellen der Spundwand (Schlitzbauwerk) diente. Ende des Jahres 2018 konnte das Teilungs­bauwerk fertiggestellt werden.
  • Im Jänner und Februar 2019 wurde im Außenbogen des Mäanders eine ingenieur­biologische Ufersicherung hergestellt, die aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hochwasserschutzanlage erforderlich ist.

Das Ergebnis spricht für sich - so sah der fertig angebundener Mäander bereits Ende Juli 2019 aus!

Eine Vision für March und Thaya

Die ursprünglichen Anforderungen an die Regulierung haben sich grundlegend geändert, da es heute keinen Bedarf mehr für eine gewerbliche Schifffahrt, d. h. den Transport von Gütern entlang der March und Thaya gibt. Stattdessen spielt der Erholungs- und Naturraum von March und Thaya in der stark wachsenden Region zwischen den beiden Hauptstädten Wien und Bratislava eine immer wichtigere Rolle. Eine vollständige Rücknahme der Regulierungsmaßnahmen ist aufgrund der bestehenden Kulturlandschaft weder möglich noch sinnvoll. Zudem ist der Hochwasserschutz für die umliegenden Gemeinden von großer Bedeutung. In bestimmten Abschnitten jedoch besteht die Möglichkeit, dem Fluss zwischen den Hochwasserschutzdämmen mehr Raum zu geben. Die Mittelwasserregulierung in Form des Blockwurfs sollte in diesen Bereichen ganz entfernt werden und somit Erosion und Sedimentation zugelassen werden. Sollte sich der Fluss durch Seitenerosion zu stark einem der Hochwasserschutzdämme nähern, können diese Bereiche mit ingenieurbiologischen Maßnahmen gesichert werden. So könnte für die Flüsse ein Korridor geschaffen werden, in dem sie sich frei entwickeln und ihr ganzes Potenzial entfalten können.

Der Autor

Franz Steiner ist Projektmanager im Team HWS Projekte/Erhaltungsprojekte und zählt unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Projekten an March und Thaya zu seinen Aufgaben.